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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.09.2021
7 U 29/16 -

Schmerzensgeld von 800.000 € nach unfallbedingter Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels eines 35-jährigen Radsportlers

Erhöhung des Schmerzensgelds wegen hoher Inflationsrate

Erleidet ein 35-jähriger Radsportler unfallbedingt eine Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels, so kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € rechtfertigen. Zudem begründet eine hohe Inflationsrate eine Erhöhung des Schmerzensgelds. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmittag im Juni 2012 verunfallte ein 35 Jahre alter Marineoffizier in einem Wald in Schleswig-Holstein mit seinem Mountainbike. Er stürzte über ein sogenanntes Ziehharmonika-Heck, welches aus zwei quer über den Waldweg laufende Stacheldrähte in einer Höhe von 60 und 90 cm bestand. Der Radfahrer fiel in den Stacheldraht und brach sich den Halswirbel, was eine Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels nach sich zog. Der Radfahrer klagte aufgrund des Unfalls gegen die Jagdpächter und die Eigentümerin des Feldweges unter anderem auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Landgericht wies Schmerzensgeldklage ab

Das Landgericht Lübeck wies die Schmerzensgeldklage ab. Es konnte keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagten erkennen. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Oberlandesgericht bejaht Verkehrssicherungspflichtverletzung

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten des Klägers. Den Beklagten sei eine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzulasten. Die Absperrung auf dem Feldweg sei insbesondere für Radfahrer nicht verkehrssicher gewesen. Der Stacheldraht sei schlecht zu sehen gewesen. Die Beklagten haben sich auf Mountainbike-Fahrer einstellen müssen.

Schmerzensgeld von 800.000 €

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei ein von 800.000 € angemessen. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass der Kläger von einem aktiven Berufsleben mit einer aktiven Freizeitgestaltung zu einem lebenslangem Schwerstpflegefall geworden ist. Er musste Rund-um-die-Uhr betreut werden und konnte sich nur mittels Kinnsteuerung in einem Rollstuhl bewegen. Er litt unter Schmerzattacken, Schlaflosigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Inkontinenzprobleme. Hinzu kamen Depressionen und Angststörungen. Schließlich zerbrach seine Beziehung zu seiner Freundin und zu seinem Vater.

Erhöhung des Schmerzensgelds wegen hoher Inflationsrate

Das Oberlandesgericht erachtete darüber hinaus wegen der deutlich über 2 % liegenden Inflationsrate und des Negativzinses eine Erhöhung das Schmerzensgelds für notwendig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)

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