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Wird bei der Bestellung eines Newsletters das Single-Opt-In-Verfahren verwendet, so genügt dies nicht zum Nachweis einer Einwilligung. Ein solcher Nachweis lässt sich durch das Double-Opt-In-Verfahren führen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung von Werbemails. Der Kläger war Rechtsanwalt und erhielt unter seiner beruflichen E-Mail-Adresse den
Das Landgericht Essen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB wegen eines Eingriffs in seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zugestanden. Die Zusendung des Newsletters stelle einen betriebsbezogenen Eingriff dar. Unter Zugrundelegung des Gedankens aus § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sei aufgrund der Zusendung einer einzigen unverlangten
Unerheblich sei es nach Auffassung des Landgerichts, dass die Löschung der jeweiligen
Ein Nachweis der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2012
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14758
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