kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird eine E-Mail zur Bestätigung eines Newsletters im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens zugesandt, so liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder in dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Eine solche E-Mail stellt keine Werbung dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt der Antragsteller per
Das Landgericht Berlin gab der Antragsgegnerin Recht. Somit war die
Nach Ansicht des Landgerichts sei nicht davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin die
Zwar reiche es für die Haftung als mittelbarer Störer, dass jemand willentlich und kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt habe, so das Landgericht weiter. Als Mitwirkung genüge dabei auch die Unterstützung oder das Ausnutzen der Handlung eines Dritten. Die Störerhaftung dürfe aber nicht über Gebühr auf solche erstreckt werden, die nicht selbst unmittelbar die Beeinträchtigung herbeigeführt haben. Es werde vielmehr die Verletzung von Prüfpflichten vorausgesetzt. Deren Umfang bestimme sich danach, ob und inwieweit dem Störer als Inanspruchgenommenen nach den konkreten Umständen eine Prüfung zuzumuten sei.
Nach Abwägung der widerstreitenden Interessen, sei es nach Auffassung des Landgerichts der Antragsgegnerin nicht zuzumuten in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob das
Die Beeinträchtigung sei hier aus folgenden Gründen als gering anzusehen. Zum einen entspreche der Charakter der streitigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_15-O-34606_E-Mail-im-Rahmen-des-Double-Opt-In-Verfahrens-stellt-keine-Werbemassnahme-dar~N14702
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14702
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.