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Ein Fahrradfahrer, der in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf einem Gehweg fährt und mit einem Auto zusammenstößt, das aus einem Parkplatz herauskommt, handelt grob verkehrswidrig und hat somit keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war ein
Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab. Es führte aus, dass der Kläger sich grob fahrlässig und verkehrswidrig verhalten hatte. Er sei nicht nur auf einem
Der Verschuldensanteil des Radfahrers sei so erheblich, dass die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr hier außer Acht bleiben könne, führte das Gericht aus. Dass der Autofahrer beim Herausfahren aus dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2009
Quelle: ra-online (kg)
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Dokument-Nr. 8346
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