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Radfahrer können für Unfallschäden zu 100 % haftbar gemacht werden, wenn sie sich grob verkehrswidrig verhalten haben. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Meiningen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall legte sich ein eiliger Radfahrer so in eine Linkskurve, dass er auf die andere Fahrbahnseite geriet, auf der ihm ein Autofahrer entgegenkam. Es kam zu einem Unfall. Vor Gericht verlangte der Autofahrer Schadensersatz vom Radfahrer.
Das Landgericht Meiningen verurteilte den Radfahrer. Dieser habe sich grob verkehrswidrig verhalten und dadurch den Unfall verschuldet. Die so genannte Betriebsgefahr des Autos trete hier zurück, führte das Gericht aus.
Der Radfahrer musste daher den Schaden zu 100 % allein tragen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 4897
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