wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 17.01.2012
4 O 262/11 -

Gewerbeauskunft-Zentrale darf Rechtsanwalts­kanzlei keine "Eintragungs­angebote" mehr schicken

Landgericht Ellwangen erlässt Versäumnisurteil gegen Betreiber des Internetportals gewerbeauskunft-zentrale.de

Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH, die das Internetbranchenverzeichnis gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, wurde vom Landgericht Ellwangen verurteilt, dem Kläger keine Angebote zum Abschluss von Verträgen mehr zu übersenden.

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Crailsheim, der am 3. November 2011 von der GWE-Wirtschaftinformations GmbH ein Schreiben erhalten hatte. Das Schreiben war ein so genanntes "Eintragungsangebot" für die Internetdatenbank www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Bei flüchtigem Lesen des Schreibens kann der Eindruck entstehen, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt.

Kostenpflichtiger Eintrag in privatem Internetverzeichnis

Wird das Schreiben unterschrieben und zurückgesandt, kommt nach Ansicht des Anbieters ein kostenpflichtiger Eintrag für das Branchenverzeichnis zustande (vgl. AG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2011 - 40 C 8543/11 - und AG Köln, Urteil v. 06.06.2011 - 114 C 128/11 - erachteten den Vertrag als rechtsgültig; andere Auffassung: AG Düsseldorf, Urteil v. 23.11.2011 - 42 C 11568/11 - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich; AG Düsseldorf, Beschluss v. 23.11.2011 - 35 C 9172/11 - Vertrag wahrscheinlich sittenwidrig).

Kläger möchte keine weiteren Werbeschreiben von der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten

Nach Erhalt des Schreibens forderte der Kläger die GWE Wirtschaftsinformations GmbH auf, "es bei Meidung einer Unterlassungsklage künftig zu unterlassen, den Kläger weiterhin dergestalt anzuschreiben". Dieser Aufforderung legte der Kläger eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.

Die Gewerbeauskunft-Zentrale teilte dem Kläger mit Schreiben vom 10. November 2011 lediglich mit, dass sie in Zukunft dem Kläger keine Angebote mehr schicken werde. Die Unterlassungserklärung unterschrieb sie nicht.

Gleichwohl erhielt der Kläger am 28. November 2011 erneut ein Angebotsschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, woraufhin der Kläger vor dem Landgericht Ellwangen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH erfolgreich verklagte.

Unterlassungsanspruch

Der Kläger berief sich zur Begründung seines Unterlassungsanspruches auf §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog. Das Zusenden von derartigen Eintragungsangeboten stelle einen Eingriff in das Recht am Unternehmen sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Das Gericht gab dem Kläger Recht und entschied:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger Angebote zum Abschluss von Verträgen zur Eintragung seiner Betriebe in Internetdatenbanken zu übersenden oder übersenden zu lassen, soweit die Beklagte hierzu nicht ausdrücklich vom Kläger aufgefordert wird oder wurde.

2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern, angedroht.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Versäumnisurteil

Das Urteil erging als Versäumnisurteil. Die GWE Wirtschaftinformations GmbH war zu dem mündlichen Verhandlungstermin am 17.01.2012 nicht erschienen. Das Gericht legte den Streitwert der Klage auf 6.000,- Euro fest.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2012
Quelle: ra-online, RA Hägele, Landgericht Ellwangen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Ellwangen_4-O-26211_Gewerbeauskunft-Zentrale-darf-Rechtsanwaltskanzlei-keine-Eintragungsangebote-mehr-schicken.news13259.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13259 Dokument-Nr. 13259

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.