wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2011
35 C 9172/11 -

AG Düsseldorf: Vertrag der Gewerbeauskunft-Zentrale wahrscheinlich sittenwidrig und wegen arglistiger Täuschung anfechtbar

Gewerbeauskunft-Zentrale muss Prozesskosten bezahlen

Ein Kunde der Gewerbeauskunft-Zentrale, der sich gerichtlich gegen die Rechnung über 569,06 Euro gewehrt hatte, konnte das Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf für sich entscheiden. Die Gewerbeauskunft-Zentrale verzichtete im Laufe des Prozesses auf ihre Forderung und erstattete dem Kunden sogar dessen vorgerichtliche Anwaltskosten. Das Gericht musste danach nur noch über die Prozesskosten entscheiden - und tat dies mit deutlichen Worten.

Das Gericht befand, dass an der ursprünglichen Berechtigung des klagenden Kunden auf Feststellung, dass kein wirksamer Vertrag bestehe, keinerlei Bedenken bestehen. Es sei davon auszugehen, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale - wenn es zu einem Urteil gekommen wäre - im Wesentlichen verloren hätte.

Vertrag ist sittenwidrig und kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden

Denn sie habe ein zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignetes Formular verwendet. Der damit provozierte Vertragsschluss sei wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB nichtig. Zudem würde auch eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung durchgreifen (anderer Auffassung: AG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2011 - 40 C 8543/11 -; AG Bergisch Gladbach, Urteil v. 28.07.2011 - 60 C 182/11 -).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Düsseldorf (vt/we)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Duesseldorf_35-C-917211_AG-Duesseldorf-Vertrag-der-Gewerbeauskunft-Zentrale-wahrscheinlich-sittenwidrig-und-wegen-arglistiger-Taeuschung-anfechtbar.news12711.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12711 Dokument-Nr. 12711

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.