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Das Landgericht Düsseldorf hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, dem Käufer eines VW Tiguan 2.0 TDI den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) zu erstatten und das Fahrzeug zurück zu nehmen. Das Gericht verwies darauf, dass das Fahrzeug aufgrund eines nur unzureichend ausgeführten Software-Updates und eines daraus resultierenden "Thermofensters" weiterhin über eine unzulässige Abschaltvorrichtung im Sinne der europäischen Vorschriften verfüge und der Käufer hierüber nicht ausreichend aufgeklärt wurde.
In der Entscheidungsbegründung stellte das Landgericht fest, dass das Fahrzeug des Klägers vom sogenannten "Diesel-Abgasskandal" betroffen war. Zwar hat die Beklagte das mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmte Softwareupdate bei dem Fahrzeug aufgespielt. Allerdings ist die Abgasreinigung durch das Update dergestalt programmiert worden, dass sich ein "Thermofenster" ergibt. Das heißt, die Abgasreinigung funktioniert nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Bei Temperaturen unter 10° Celsius und über 32° Celsius findet hingegen keine Abgasreinigung statt. Außerdem wird die Abgasreinigung ab einer Höhe von 1000m ausgeschaltet.
Nach Auffassung des Landgerichts hätte die Volkwagen AG den Kläger auch über diese Einschränkungen bei der Abgasreinigung informieren müssen. Weil eine Aufklärung über die vorhandenen Abschaltvorrichtungen nicht erfolgt ist, wurde dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2019
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27809
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