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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012
4b O 141/12 -

Puddingstreit: "Flecki"-Pudding von Aldi ist nicht patentverletzend

Gravierende Unterschiede bei der Produktion von "Flecki" und "Paula" sprechen gegen Patentverstoß

Weder der Pudding "Flecki" noch seine Herstellung sind patentverletzend. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf. Bereits am 1. März 2012 hatte das Landgericht Düsseldorf eine Verletzung des europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) und des Wettbewerbsrechts verneint.

In dem zugrunde liegenden Fall führte die Antragstellerin unter der Marke "Dr. Oetker" in den vergangenen Jahren den Vanille-Schoko-Pudding "Paula" ein, bei dem die beiden Puddingsorten in Form von Flecken innerhalb des Bechers verteilt sind. Die Antragsgegnerin stellt ebenfalls einen gefleckten Pudding, das Produkt "Flecki", her und liefert dieses an Aldi-Discountmärkte in Nordrhein-Westfalen.

Unterschiede in technischen Abläufen zur Erzeugung der charakteristischen Flecken in der Puddingcreme

Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits Zweifel, ob das Verfahren, nach dem "Flecki" hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt. Während "Paula" viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei "Flecki" diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Dagegen sei zur Herstellung von "Flecki" allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen. Bei so gravierenden Unterschieden könne von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2012
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online

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