wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Dortmund, Beschluss vom 08.07.2011
1 S 198/11 -

LG Dortmund: Mieter muss vor Unterzeichnung des Mietvertrages auf seine Entlassung aus Sicherungsverwahrung hinweisen

Vermieter darf Mietvertrag anfechten und Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichten

Die Anfechtung eines Mietvertrages durch den Vermieter ist wirksam und der Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichtet, wenn der Mieter den Vermieter nicht darüber aufklärt, dass er aus der Sicherungsverwahrung aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entlassen worden ist. Dies entschied das Landgericht Dortmund

In dem der Verhandlung zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger und Vermieter den Beklagten auf Räumung des von diesem angemieteten Wohnraums in Dortmund verklagt. Bei Abschluss dieses Mietvertrages hatte der Beklagte den Kläger nicht darüber informiert, dass er sich bis Ende 2010 in der Sicherungsverwahrung wegen von ihm begangener Straftaten befand und nur aufgrund der Entscheidungen des EGMR über die Unrechtmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung Ende 2010 aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden war.

Entlassung aus Sicherungsverwahrung erfolgte nicht aufgrund einer Resozialisierung, sondern unter Anordnung massiver begleitender Auflagen

Das Landgericht Dortmund - wie auch das Amtsgericht Dortmund - haben diesen Gesichtspunkt als aufklärungspflichtig angesehen. Zwar sei - so das Landgericht - ein Mietinteressent grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Vorstrafen oder ein gegen ihn anhängiges Ermittlungsverfahren zu offenbaren. Etwas anderes müsse allerdings dann gelten, wenn im vorliegenden Fall der Beklagte aus der Sicherungsverwahrung nicht deshalb entlassen worden ist, weil er resozialisiert und die Sicherungsverwahrung aus diesem Grunde nicht mehr erforderlich ist, sondern gegen ihn massive begleitende Auflagen angeordnet worden sind. Dieser Umstand sei für die Willensbildung eines Vermieters mit Blick auf den Abschluss des Mietvertrages von ausschlaggebender Bedeutung. Denn Bürgerproteste und die öffentliche Berichterstattung könnten negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld der übrigen Mieter haben. Unter Berücksichtigung dieser bei Abschluss des Mietvertrages begangenen arglistigen Täuschung sei dem Sicherungsverwahrten auch keine Räumungsfrist zu bewilligen gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2011
Quelle: Landgericht Dortmund/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Dortmund_1-S-19811_LG-Dortmund-Mieter-muss-vor-Unterzeichnung-des-Mietvertrages-auf-seine-Entlassung-aus-Sicherungsverwahrung-hinweisen~N11952

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11952 Dokument-Nr. 11952

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.