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Beendet der Verkäufer vorzeitig seine eBay-Auktion, erhält der Höchstbietende dennoch den Zuschlag. Denn der Verkäufer muss sich an sein Angebot festhalten lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Detmold hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bot jemand seinen Wohnwagen über die Auktionsplattform
Das Landgericht Detmold gab dem Höchstbietenden recht. Diesem habe der Anspruch auf Herausgabe des Wohnwagens zugestanden. Denn ein wirksamer Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden sei zustande gekommen.
Durch das Einstellen des Wohnwagens auf der Internetplattform
Der Kaufvertrag sei aus Sicht des Gerichts auch nicht sittenwidrig und somit unwirksam gewesen. Denn unabhängig davon, ob ein besonders krasses Missverhältnis zwischen
Das Landgericht führte weiterhin aus, dass ein Missverhältnis zwischen
Der Verkäufer vertrat im Verfahren die Ansicht, dass der zustande gekommene geringe
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2013
Quelle: Landgericht Detmold, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15716
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