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Ein Verkäufer bei eBay, der eine begonnene Auktion abbricht, macht sich gegenüber dem Meistbietenden schadensersatzpflichtig. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Menden hervor. Es gab der Klage eines eBay-Käufers statt, der gegen einen Verkäufer auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung geklagt hatte. Der Verkäufer hatte eine eBay-Auktion hinsichtlich seines PKWs abgebrochen, weil er zwischenzeitlich auf der Plattform mobile.de ein höheres Gebot für seinen Wagen erzielen konnte.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Verkäufer auf der Internetplattform
Daraufhin verklagte der Bieter den Besitzer des Fahrzeugs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 2394,01 EUR. Dieser Betrag ergebe sich aus einem angeblichen Verkehrswert des Fahrzeugs zum damaligen Zeitpunkt von 3.000 EUR abzüglich des Kaufpreisgebots von 605,99 EUR.
Der Klage wurde teilweise stattgegeben und im Übrigen abgewiesen. Zwischen Verkäufer und Bieter ist nach Meinung des Gerichts ein wirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen, da der Beklagte mit dem Einstellen des Fahrzeugs bei
Der Beklagte hatte nicht das Recht, sein Angebot bei
Das Gericht ermittelte den Verkehrswert des PKW jedoch auf nur 900 EUR statt der vom Kläger angegebenen 3.000 EUR. Abzüglich des vom Kläger gebotenen Kaufpreises von 605,99 EUR ergebe sich ein Nichterfüllungsschaden in Höhe von 294,01 EUR. Die weitergehende Forderung des Klägers wies das Gericht ab.
§§ 281, 280 Abs. 1 BGB (rao)
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay schließen eine Widerrufsmöglichkeit bis zum Auktionsende aus.
2. Ein eBay-Verkäufer, der eine begonnene Auktion abbricht, macht sich gegenüber dem Meistbietenden schadensersatzpflichtig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2011
Quelle: Amtsgericht Menden/ra-online (vt/st)
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Dokument-Nr. 12562
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