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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 27.05.1988
17 S 378/87 -

76-jährige schwerkranke, auf Rollstuhl angewiesene Wohnungsmieterin nicht zum Winterdienst verpflichtet

Mietvertrag sah Winterdienstpflicht vor

Auch wenn der Mietvertrag vorsieht, dass sämtliche Mieter den Winterdienst turnusmäßig übernehmen müssen, so kann dies von einer 76-jährigen schwerkranken und auf einen Rollstuhl angewiesene Mieterin nicht verlangt werden. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine 76-jährige Wohnungsmieterin im Jahr 1987 auf Feststellung, dass sie von der Pflicht zum Winterdienst befreit ist. Hintergrund dessen war, dass nach dem Mietvertrag vom November 1946 eine Pflicht bestand, auf dem Hausgrundstück Schnee zu räumen und verschneite bzw. vereiste Gehwege abzustreuen. Die Mieterin sah sich dazu nicht mehr in der Lage, seit dem sie schwer erkrankt und auf einen Rollstuhl angewiesen war. Nachdem das Amtsgericht Darmstadt über den Fall entschied, musste das Landgericht Darmstadt eine Entscheidung treffen.

Befreiung von Winterdienstpflicht

Das Landgericht Darmstadt entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie sei wegen nachträglicher subjektiver Unmöglichkeit gemäß § 275 BGB von der Verpflichtung zum Winterdienst befreit. Sie sei persönlich nicht mehr in der Lage im Rahmen des Mietvertrags den Winterdienst zu versehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2018
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 1988, 300/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 29.07.1987
    [Aktenzeichen: 30 C 154/87]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1988, 300Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1988, Seite: 300

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

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Dokument-Nr.: 18647 Dokument-Nr. 18647

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