wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 30.08.2012
1 S 52/11 -

Befreiung des betagten Mieters vom Winterdienst

Ãœbertragung der Winterdienstpflicht auf die Mieter durch die Hausordnung wirksam

Ist ein Mieter aufgrund seines Alters gesundheitlich nicht mehr in der Lage den Winterdienst durchzuführen, so kann er sich von dieser Pflicht befreien lassen. Die Übertragung der Winterdienstpflicht durch eine Hausordnung ist wirksam. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein 1931 geborener Mieter einer Erdgeschosswohnung gegen die ihm durch Hausordnung übertragene Winterdienstpflicht. Er meinte, er sei aufgrund seines Alters gesundheitlich nicht mehr in der Lage der Räum- und Streupflicht nachzukommen. Zudem sei die Regelung in der Hausordnung unwirksam. Das Amtsgericht Köln gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Freistellung des Mieters wegen seines Gesundheitszustands

Das Landgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Der Mieter sei von der Pflicht zur Leistung des Winterdienstes befreit gewesen. Diesem habe ein Anspruch auf Freistellung von der vertraglichen Pflicht zur Erfüllung des Winterdienstes zugestanden, da er gesundheitlich nicht mehr in der Lage war dieser Pflicht nachzukommen. Die Vermieterin habe auf die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit des Mieters Rücksicht nehmen müssen.

Keine Nachteile für Vermieterin

Sei der Mieter weiterhin zur Leistung des Winterdienstes verpflichtet gewesen, so das Landgericht, hätte ihn das erheblich belastet. Denn er hätte einen Dritten mit den Arbeiten beauftragen müssen. Andererseits wären der Vermieterin dadurch keine Nachteile entstanden. Sie hätte ein Unternehmen beauftragen und die Kosten dafür im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter des Hauses auflegen können.

Überwälzung der Winterdienstpflicht durch Hausordnung wirksam

Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts hielt das Landgericht die Überwälzung der Winterdienstpflicht durch die Hausordnung für wirksam. Durch die entsprechende Regelung sei die Pflicht Bestandteil des Mietvertrags geworden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_1-S-5211_Befreiung-des-betagten-Mieters-vom-Winterdienst.news16018.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16018 Dokument-Nr. 16018

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.