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Gebrechliche Senioren müssen im Winter nicht zu Schneeschieber und Besen greifen, wenn sie laut Mietvertrag hierzu eigentlich verpflichtet wären. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war eine 80 Jahre alte Seniorin laut einer Klausel in ihrem Mietvertrag zur Wegereinigung und Streuung im Winter verpflichtet. Wegen ihres Alters konnte sie dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen. Dies belegte sie durch ein ärztliches Attest. Der
Das Amtsgericht wies die Klage des Vermieters ab. Zwar sei es grundsätzlich möglich, dass der
Das Gericht wertete die Kosten für den Räumdienst als „indirekte Mieterhöhung“ und urteilte, dass diese nicht auf die
Das Urteil ist aus dem Jahr 2006 und erscheint im Rahmen der Reihe "Schneechaos in Deutschland".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 9048
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