wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 24.01.2008
1HK O 2/08 -

Prospektwerbung: Werbung ohne Fotos erlaubt

Musterrküchenrabatt ohne Abbildung der Ware ist nicht wettbewerbswidrig

Ein Wettbewerber kann eine Werbung in einem Werbeprospekt nicht mit der Argumentation verbieten lassen, es sei zwar die preisreduzierte Warenguppe genannt, es fehle aber an der Abbildung von Einzelangeboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

Das Landgericht Coburg wies im vorliegenden Fall den Antrag zurück, einem Möbelhaus die Werbung mit Rabatten für Musterküchen zu untersagen. Der Kunde erwarte bei einer "Musterküchen-Abverkaufs-Offensive" gerade keine Darstellung der Einzelware im Verkaufsprospekt. Der Begriff "Musterküche" sei vielmehr ausreichend klar und eindeutig.

Der klagenden Möbelhändlerin flatterte Anfang Dezember 2007 ein Werbeprospekt der Konkurrenz ins Haus, in dem ein „Musterküchen-Abverkaufs-Rabatt“ von „bis zu 80 %“ angekündigt war. Die Klägerin witterte wettbewerbswidriges Verhalten, weil es an Abbildungen solcher Musterküchen fehlte. Sie beantragte beim Landgericht Coburg, dem Möbelhaus die Werbung durch einstweilige Verfügung zu untersagen.

Damit hatte sie jedoch keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts entsprach der Prospekt dem Gebot, bei Preisnachlässen die Bedingung für ihre Inanspruchnahme klar und eindeutig anzugeben. Es müssten nicht unbedingt beispielhaft verschiedene Einzelstücke im Prospekt abgebildet werden. Denn der Begriff „Musterküche“ bezeichne ersichtlich Küchen, die in den Verkaufsräumen der Beklagten aufgestellt sind. Der angesprochene Verbraucher wisse daher ebenso wie auch die Konkurrenz, welche Ware reduziert sei. Von einer Irreführung könne ebenfalls nicht die Rede sein.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 14.03.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_1HK-O-208_Prospektwerbung-Werbung-ohne-Fotos-erlaubt.news5763.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5763 Dokument-Nr. 5763

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.