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Der Deutschen Telekom ist es untersagt, Verbraucher ohne deren Einverständnis für Werbezwecke anzurufen. Dies entschied das Landgericht Bonn.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Mitarbeiter der Telekom Verbraucher angerufen und ihnen beispielsweise Festnetzverträge mit Internetanschluss angeboten. Solche Werbeanrufe sind nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor seine
In einem Fall hatte die Telekom behauptet, der Kunde habe seine
In einem zweiten Fall rechtfertigte die Telekom den
Außerdem monierten die Richter, dass die Erklärung in eine längere Textpassage eingebettet war, die auch eine Reihe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielt. Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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