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Kommt es auf einer Kreuzung zu einem Verkehrsunfall, weil ein Pkw-Fahrer trotz eines wahrnehmbaren Einsatzfahrzeugs bei "Grün" auf die Kreuzung fährt und das Einsatzfahrzeug nicht mit Schrittgeschwindigkeit bei Rotlicht auf die Kreuzung fährt, begründet dies eine Haftungsverteilung von 70 % zu 30 % zu Gunsten des Pkw-Fahrers. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 fuhr ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug bei Grünlicht auf eine
Das Landgericht Bonn entschied zum Teil zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe zwar ein Schadensersatzanspruch zu, jedoch müsse er sich ein
Der Staat hafte überwiegend für die Unfallfolgen, so das Landgericht, da der Fahrer des Polizeifahrzeugs zu schnell und damit nicht mit der äußerst notwendigen Sorgfalt in die
Dem Kläger sei demgegenüber nach Ansicht des Landgerichts ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO, dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2019
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26985
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