kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Rettungswagenfahrer muss in eine Kreuzung bei Rotlicht mit Schrittgeschwindigkeit einfahren. Zudem muss er sich vergewissern, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Wegerecht beachten. Fährt er stattdessen mit einer Geschwindigkeit von über 40 km/h in die Kreuzung ein und kommt es zu einem Verkehrsunfall, haftet er überwiegend für den Unfall. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2015 kam es in Hückelhoven zu einem
Das Landgericht Mönchengladbach warf den Unfallbeteiligten einen gleichwertigen Verursachungsbeitrag an dem Unfall vor und ging daher von einer Haftungsquote von 50 % aus. Dagegen richtete sich die Berufung der Haftpflichtversicherung der Pkw-Fahrerin.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Haftpflichtversicherung. Der
Das Oberlandesgericht berücksichtigte zunächst die hohe Betriebsgefahr des Rettungswagens. Denn von einem solchen, der unter Inanspruchnahme von Sonderrechten trotz Rotlicht in eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-1-U-11217_Ueberwiegende-Haftung-des-Rettungswagenfahrers-fuer-Verkehrsunfall-aufgrund-Einfahrens-in-Kreuzung-bei-Rotlicht-mit-ueber-40-kmh~N26884
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26884
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.