wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.07.2012
67 S 507/11 -

Kein Anspruch auf Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

Vermieter kann Entfernung der Antenne verlangen

Der Vermieter ist berechtigt die Beseitigung einer Parabolantenne zu verlangen, wenn die Informationsbeschaffung durch einen Kabelanschluss gewährleistet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die klagende Vermieterin verlangte von den beklagten Mietern die Beseitigung einer Parabolantenne. Diese wurde ursprünglich mit Genehmigung der Klägerin errichtet. Damit konnten die ukrainisch stämmigen Beklagten ihre Heimatsender empfangen. Nachdem die Klägerin einen Breitbandkabelanschluss installieren ließ, widerrief sie ihre Genehmigung zur Aufstellung der Antenne. Dies war ihr laut einer Vereinbarung auch möglich, "wenn sich veränderte Umstände ergeben, unter denen die Einwilligung nicht mehr erteilt werden würde". Das Amtsgericht Köpenick gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Beseitigungsanspruch bestand

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Beklagten. Die Klägerin habe der Anspruch auf Entfernung der Parabolantenne gemäß §§ 535, 541 BGB zugestanden. Sie sei aufgrund der Vereinbarung dazu berechtigt gewesen, die erteilte Genehmigung nachträglich zu widerrufen, denn es haben veränderte Umstände vorgelegen.

Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache lag vor

Die Weigerung der Beklagten, die Antenne zu entfernen, habe nach Ansicht des Landgerichts einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache im Sinne des § 541 BGB dargestellt. Der sich aus dieser Norm ergebende Unterlassungsanspruch umfasse die Beseitigung eines vom Mieter geschaffenen vertragswidrigen Zustands (vgl. BGH, Urteil v. 16.05.2007 - VIII ZR 207/04 -). Zwar sei der Zustand zum Zeitpunkt der Installation vertragsgemäß gewesen, er wurde aber nach dem Widerruf der Zustimmung vertragswidrig.

Eigentumsinteresse des Vermieters überwiege

Zwar sei das Interesse des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen zu berücksichtigen (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), so das Landgericht weiter. Das Eigentumsinteresse (Art. 14 Abs. 1 GG) des Vermieters an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses habe hier jedoch den Vorzug verdient. Der Vermieter habe hier durch die Bereitstellung des Breitbandkabelanschlusses das Interesse der Beklagten an dem Empfang der Programme ihres Heimatlandes genüge Rechnung getragen. Ein Anspruch auf Genehmigung der Errichtung oder Beibehaltung der Satellitenanlage habe daher nicht bestanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 23.09.2011
    [Aktenzeichen: 12 C 300/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2012, 1169Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2012, Seite: 1169
  • IMR 2013, 137Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2013, Seite: 137
  • MietRB 2012, 347Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2012, Seite: 347

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-50711_Kein-Anspruch-auf-Parabolantenne-bei-vorhandenem-Kabelanschluss.news14671.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14671 Dokument-Nr. 14671

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.