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Besteht für die Anbringung einer Parabolantenne ein überwiegendes Informationsinteresse (Art. 5 GG) des Mieters, so tritt das Eigentumsrecht des Vermieters aus Art. 14 GG zurück. Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall brachten die Beklagten auf dem Balkon ihrer Wohnung eine
Der Bundesgerichtshof führte in seinem Urteil aus, dass der Vermieter gemäß § 541 BGB auf Unterlassung und Beseitigung klagen kann, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung fortsetzt. Die Anbringung einer
Die Anbringung einer
Das durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützte
Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2012
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14359
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