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Das Streichen der Wände einer Mietwohnung in einem hellblauen Farbton im Rahmen einer Schönheitsreparatur ist unzulässig. Denn eine solche Wandfarbe schränkt die farbliche Gestaltung der Einrichtung ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall war der Vermieter einer Wohnung verpflichtet die Wände der Wohnung zu streichen. Er wählte als
Das Amtsgericht Mitte entschied, dass der Vermieter die Kosten für das Anstreichen der Wände in der Farbe Weiß zu tragen hatte. Ist ein Vermieter nämlich verpflichtet die Wohnung der Mieter zu streichen, so müsse er dezente Farben wählen. Dazu gehöre die
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei ein Mieter verpflichtet die Wohnung in neutralen Farben zurückzugeben. Nichts anderes dürfe für den umgekehrten Fall gelten, wenn der Vermieter zur Ausführung von Malerarbeiten verpflichtet ist. Bei der
Die Mieter seien somit berechtigt gewesen einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2014, 253/rb)
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Dokument-Nr. 18717
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