wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 28.09.2021
67 S 139/21 -

Fahrlässige Pflichtverletzung bei fehlender Kenntnis von Abmahnung

Nachweis des Zugangs einer Abmahnung beweist nicht Kenntnis der Abmahnung durch Mieter

Kann der Vermieter zwar den Zugang der Abmahnung nachweisen, beweist dies aber nicht, dass der Mieter von der Abmahnung auch Kenntnis genommen hat. Kommt es daher zu einer weiteren Pflichtverletzung, so ist dem Mieter lediglich Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Räumungsrechtsstreits vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau im Jahr 2020 stritten sich die Mietvertragsparteien unter anderem über den Beweis des Zugangs einer Abmahnung. Der Vermieter hatte seinen Mieter wegen unpünktlicher Mietzahlungen abgemahnt und schließlich gekündigt. Das Amtsgericht wies die Räumungsklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.

Fahrlässiger Zahlungsverzug rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Nehme man zu Gunsten des Vermieters den Zugang der Abmahnung an, so liege darin noch kein Nachweis der Kenntnis der Abmahnung durch den Mieter. Damit sei dem Mieter allenfalls ein fahrlässiges Zuwiderhandeln gegen die vom Vermieter ausgesprochene Abmahnung vorzuwerfen. Eine derartige Pflichtverletzung wiege weniger schwer als eine vorsätzliche und könne somit keine Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen rechtfertigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 05.05.2021
    [Aktenzeichen: 7 C 167/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2022, 169Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2022, Seite: 169

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-13921_Fahrlaessige-Pflichtverletzung-bei-fehlender-Kenntnis-von-Abmahnung.news31720.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31720 Dokument-Nr. 31720

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.