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Nach erfolgter Abmahnung wegen ständiger unpünktlicher Mietzahlungen rechtfertigt grundsätzlich bereits eine weitere verspätete Zahlung eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die erneute Verspätung lediglich von geringfügiger Natur ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung zahlten die
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Sie habe das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 126/rb)
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Dokument-Nr. 22194
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