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Spricht ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aus, um zwei Wohnungen zusammenzulegen, so ist die Kündigung unwirksam, wenn die Wohnung in einem Milieuschutzgebiet liegt und die Nutzungsänderung damit öffentlich-rechtlichen Vorgaben widerspricht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2020 erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin eine
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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