wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.07.2020
65 S 19/20 -

Instand­setzungs­pflicht eines defekten Telefon- und Kabelanschlusses trotz fehlender Feststellung zur Funktionsfähigkeit im Ãœbergabeprotokoll

Überfrachtung einer Wohnungsübergabe bei Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Telefon- und Kabelanschlüsse

Der Vermieter hat auch dann einen defekten Telefon- bzw. Kabelanschluss instand zu setzen, wenn das Übergabeprotokoll keine Feststellungen zur Funktionsfähigkeit des Anschlusses getroffen hat. Es würde eine Wohnungsübergabe überfrachten, müssten alle Telefon- und Kabelanschlüsse auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2018 gegen die Vermieterin eine Klage gerichtet unter anderem auf Herstellung eines funktionsfähigen Telefon- und Kabelanschlusses. Dieser war nämlich im Wohnzimmer der Wohnung defekt. Die Vermieterin verweigerte eine Instandbesetzung des Anschlusses und verwies zur Begründung darauf, dass den Mietern der Mangel hätte bekannt sein können. So haben die Parteien im Übergabeprotokoll keine Feststellungen zur Funktionsfähigkeit des Anschlusses getroffen. Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Anspruch auf Herstellung der Funktionsfähigkeit des Telefon- bzw. Kabelanschlusses

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Den Mietern stehe gemäß § 535 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Telefon- und Kabelanschlusses zu. Der Anschluss sei als Bestandteil der Mietsache mitvermietet. Dies ergebe sich bereits daraus, dass der Anschluss in der Wohnung vorhanden ist. Zudem lege die Vermieterin für die Bereitstellung des Anschlusses Betriebskosten um.

Fehlende Feststellung zur Funktionsfähigkeit im Übergabeprotokoll unerheblich

Für unerheblich hielt das Landgericht den Umstand, dass das Ãœbergabeprotokoll keine Feststellungen zur Funktionsfähigkeit des Anschlusses enthält. Von einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Mangels im Sinne von § 536 b BGB seitens der Mieter könne nicht ausgegangen werden. Ãœblicherweise werde der augenscheinlich sichtbare Zustand der Mietsache in einem Ãœbergabeprotokoll festgehalten. Es würde eine Wohnungsübergabe überfrachten, die Funktionsfähigkeit vorhandener Telefon- bzw. Kabelanschlüsse zu überprüfen. Dies dürfte auch nur mit fachkundiger Unterstützung und geeigneten Messgeräten möglich sein. Im Ãœbrigen müssten dann auch alle Steckdosen, Lampenaustritte und sonst vorhandene Installationen einschließlich der Wasserversorgung überprüft werden. Dies sei aber im Rahmen von Wohnungsübergaben nicht üblich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-1920_Instandsetzungspflicht-eines-defekten-Telefon-und-Kabelanschlusses-trotz-fehlender-Feststellung-zur-Funktionsfaehigkeit-im-Uebergabeprotokoll~N29248

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29248 Dokument-Nr. 29248

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.