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Kabelgebühren sind auch dann auf die Mieter umlegbar, wenn der Anschluss defekt ist. Jedoch kann ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags unter anderem darüber, ob die
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 905/rb)
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Dokument-Nr. 32198
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