kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Sind Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung zu vernehmen, so muss der Mieter eines nicht sanierten und modernisierten Altbaus dies hinnehmen. Der Vermieter schuldet jedenfalls keinen, gegenüber der zur Zeit der Errichtung geltenden DIN-Norm, moderneren Schallschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter eines im Jahr 1955 errichteten Altbaus beschwerten sich über in Wohn- und Schlafzimmer auftretende deutlich wahrnehmbare
Das Landgericht Berlin gab der Vermieterin Recht. Die Mieter haben weder einen Anspruch auf Mängelbeseitigung noch ein Recht auf
Ohne entsprechende vertragliche Regelungen sei ein Vermieter, nach Auffassung des Landgerichts, in der Regel nicht verpflichtet, einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten
Darüber hinaus habe nach Ansicht des Landgerichts ohnehin kein Verstoß gegen die Schallschutzwerte der neuen DIN 4109 vorgelegen. Zum einen ergebe sich aus der Norm nicht, dass Geräusche der Toilettenbenutzung aus der Nachbarwohnung nicht wahrnehmbar sein dürfen. Zum anderen haben die
Anders als das Urteil der Parallelkammer (LG Berlin, Urteil vom 20.04.2009, 67 S 335/08) zu einem im Jahre 1979 errichteten Gebäude, sah die hier erkennende Kammer für das Vorliegen eines Mangels nicht als ausreichend an, dass es die Toilettengeräusche sind, die aus der Nachbarwohnung im Wohnbereich des Mieters auftreten. Soweit die Parallelkammer ihre Entscheidung damit begründet habe, dass solche sehr penetranten und unangenehmen Geräusche gegebenenfalls im eigenen Bad hinnehmbar seien, nicht jedoch im Wohnbereich, der auch für die Einnahme von Speisen und den Besuch und Empfang von Gästen genutzt werde, sah de hier erkennende Kammer nicht das Erfordernis, nach der Art der wahrnehmbaren Geräusche zu unterscheiden. Bei der Frage des Schallschutzes komme es allein auf die Lautstärke der Geräusche an.
Der Umstand, dass die Mieter jederzeit mit dem Auftreten von Pinkelgeräuschen rechnen mussten, habe aus Sicht des Gerichts nicht dazu geführt, dass die Erholungsfunktion des Schlafzimmers beeinträchtigt war. Denn, wie das Landgericht ausführte, bestehe sogar bei neueren Bauten kein Anspruch auf einen solchen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-15912_LG-Berlin-haelt-wahrnehmbare-Urinstrahlgeraeusche-fuer-hinnehmbar~N16170
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16170
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.