wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.04.2009
67 S 335/08 -

10 % Mietminderung bei Urinstrahl­geräuschen im Wohnzimmer durch nachbarlichen "Stehpinkler"

Unangenehme Wohnzimmergeräusche

Wenn Mieter in ihrem Wohnzimmer den Nachbarn urinieren hören, können sie die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall vernahm ein Mieter im Wohnzimmer seiner Wohnung - in einem 1978 gebauten Haus - deutlich die Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung.

"Stehpinkler"

Ein Sachverständiger stellte fest, dass zwar nicht sämtliche Nutzungsgeräusche aus dem Sanitärbereich der anderen Wohnung laut hörbar waren, jedoch die Uringeräusche eines "Stehpinklers" akustisch deutlich auffällig vernehmbar seien.

Harter Verbund

Nach den Ausführungen des Sachverständigen liege die Ursache der ungewollten Geräusche in einem harten Verbund zwischen Stand-WC und Estrich bzw. Rohdecke.

10 % Minderung

Die Richter stuften die Geräusche im Wohnbereich als "sehr penetrant" und "unangenehm" ein. Der Wohnbereich würde für die Einnahme von Speisen und den Besuch/Empfang von Gästen genutzt. Daher hielt das Landgericht Berlin die Uringeräusche für so gravierend, dass eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt sei.

Es dürfe in einem 1978 errichteten Gebäude erwartet werden, dass solche Geräusche nicht im Wohnbereich auftreten. Dass dies technisch nicht anders möglich sei, glaubte das Gericht nicht. Es dürfte allenfalls noch hinnehmbar sein, bzw. dem Üblichen entsprechen, dass derartige Geräusche unter Umständen gedämmt im eigenen Bad vernommen werden können, aber nicht im gesamten Wohnbereich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2009, 779Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2009, Seite: 779
  • WE 2009, 193Zeitschrift: Wohnungseigentum (WE), Jahrgang: 2009, Seite: 193

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_67-S-33508_10-Prozent-Mietminderung-bei-Urinstrahlgeraeuschen-im-Wohnzimmer-durch-nachbarlichen-Stehpinkler~N9493

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9493 Dokument-Nr. 9493

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.