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Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass auch der Berliner Mietspiegel 2017 als Schätzungsgrundlage geeignet ist, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen. Ein Sachverständigengutachten ist nicht einzuholen.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrte die klagende Vermieterin, ein größeres Wohnungsbauunternehmen, die Verurteilung der beklagten
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte die Klage abgewiesen.
Das Landgericht gab der Vermieterin aufgrund ihrer Berufung teilweise Recht und verurteilte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2018
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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