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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2009
63 S 470/08 -

Mieter darf so viel rauchen und lüften wie er will - Keine Mietminderung für rauchgeplagten Nachbarn

Rauch vom Erdgeschossmieter stört den Nachbarn

In der Wohnung ist grundsätzlich das Rauchen erlaubt. Ebenso das Lüften. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte ein Mieter die monatliche Miete um 50,- EUR. Er meinte, es läge ein Mietmangel vor, weil der unter ihm wohnende Erdgeschossmieter in seiner Wohnung rauche und ihn dieser Rauch störe. Insbesondere wenn der Erdgeschossmieter lüfte, liege eine erhebliche Geruchsbelästigung vor. Der Mieter verlangte vom Vermieter, dass dieser dem Erdgeschossmieter das Rauchen teils untersage. Er solle nicht mehr im Balkonzimmer rauchen und nur noch zu festgelegten Zeiten lüften.

Rauchen gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung

Das Landgericht Berlin urteilte, dass der Vermieter dem Erdgeschossmieter keine Vorschriften über das Rauchen machen könne. Das Rauchen gehöre zur vertragsgemäßen Nutzung und müsse auch von den Nachbarn akzeptiert werden. Es sei minderungslos hinzunehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2009
Quelle: ra-online (pt)

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