wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2000
63 S 155/00 -

Schatten durch Baumwuchs ist kein Mietmangel

Vermieter muss nicht in das natürliche Wachstum eines Baumes eingreifen

Besteht keine Gefahr durch abgestorbene Äste, so muss der Vermieter im Rahmen der Gartenpflege keine Ausdünnung der Baumkrone oder ähnliche Maßnahmen ergreifen. Mangelndes Tageslicht in einer Wohnung durch hoch gewachsene Bäume stellt demnach auch keinen Mietmangel dar. Lediglich im Mietvertrag können sich die Vertragsparteien auf einen geringeren Mietpreis einigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall klagten Mieter, da sie einen Mietmangel aufgrund der Verschattung ihrer Wohnung durch im Garten stehende Bäume geltend machen wollten.

Kein Mietmangel, wenn auf dem Grundstück eine Vielzahl jahrzehntealter Bäume wächst

Das Landgericht Berlin entschied, dass die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung der ungeminderten Miete gemäß § 535 Satz 2 BGB hatte. Die Beklagten hätten nicht dargelegt, dass die Mietsache mit einem Mangel im Sinne des § 537 Abs.1 BGB behaftet gewesen sei. Es stelle zunächst keinen Mangel einer Wohnung dar, wenn auf dem Grundstück der Wohnung Bäume wachsen würden, auch wenn diese so groß und zahlreich seien, dass sie zu einer Beschattung der Wohnung führten. Eine durch Baumbewuchs verursachte Beschattung könne im Rahmen der Vertragsfreiheit Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Miete haben und werde deshalb im Zuge einer Mieterhöhung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen sein. Eine Abweichung des vertragsgemäß geschuldeten von dem tatsächlichen Zustand könne jedoch nicht allein darin liegen, dass auf dem Grundstück eine Vielzahl jahrzehntealter Bäume wachsen würden.

Vermieter ist nicht zur "Ausästung" verpflichtet

Auch dass die Klägerin ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Gartenpflege nicht hinreichend nachgekommen wäre und sich deshalb die Belichtungsverhältnisse der Wohnung im Laufe der Mietzeit erheblich zu ihrem Nachteil verändert hätten, sei von den Beklagten nicht dargelegt worden. Auch zu der verlangten "Ausästung" sei die Klägerin nicht verpflichtet gewesen. Zwar könne es unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit erforderlich sein, abgestorbene oder absterbende Äste zu entfernen. Darüber hinaus gehende Eingriffe in das natürliche Wachstum eines Baumes oder gar das Auslichten der Krone würden jedoch nicht unter den Begriff ordnungsgemäßer Gartenpflege fallen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/st)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 01.03.2000
    [Aktenzeichen: 103 C 466/99]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2001, 626Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2001, Seite: 626
  • MDR 2001, 266Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2001, Seite: 266
  • NZM 2001, 986Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2001, Seite: 986

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-15500_Schatten-durch-Baumwuchs-ist-kein-Mietmangel.news13549.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13549 Dokument-Nr. 13549

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.