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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006
211 C 70/06 -

Starke Verschattung und Verdunkelung eines Wohnzimmers durch Baumbestand rechtfertigt Mietminderung von 5 %

Erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung liegt vor

Wird das Wohnzimmer durch den Baumbestand stark verschattet und verdunkelt, liegt eine erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung vor. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 5 %. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr 55 qm großes Wohnzimmer durch den Baumbestand so stark verschattet und verdunkelt wurde, dass es auch tagsüber nur mit eingeschalteten Licht genutzt werden konnte. Das Wohnzimmer war mit einer bodenlangen Fensterfront ausgestattet. Zum Zeitpunkt des Mietbeginns war der Baumbewuchs noch nicht so hoch, so dass die Fensterfront noch einen vollen Lichteinfall bot. Die Vermieterin akzeptierte die Minderung nicht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Minderung bestand

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieterin. Den Mietern habe ein Recht zur Mietminderung zugestanden. Denn die starke Verschattung und Verdunklung des Wohnzimmers durch den Baumbestand habe einen Mangel der Mietsache dargestellt. Durch die Verschattung habe eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung vorgelegen. Dieser Mangel habe eine Minderung von 5 % gerechtfertigt.

Vermieterin war zum Baumstutzen verpflichtet

Angesichts des zum Beginn des Mietvertragszeitraums bestehenden kleineren Baumbewuchses und des damit einhergehenden vollen Lichteinfalls durften die Mieter nach Auffassung des Gerichts davon ausgehen, dass die Vermieterin diesen Zustand während der gesamten Mietvertragszeit durch Beschneidungen erhalten werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2013
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2006, 1557/rb)

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