wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006
211 C 70/06 -

Starke Verschattung und Verdunkelung eines Wohnzimmers durch Baumbestand rechtfertigt Mietminderung von 5 %

Erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung liegt vor

Wird das Wohnzimmer durch den Baumbestand stark verschattet und verdunkelt, liegt eine erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung vor. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 5 %. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr 55 qm großes Wohnzimmer durch den Baumbestand so stark verschattet und verdunkelt wurde, dass es auch tagsüber nur mit eingeschalteten Licht genutzt werden konnte. Das Wohnzimmer war mit einer bodenlangen Fensterfront ausgestattet. Zum Zeitpunkt des Mietbeginns war der Baumbewuchs noch nicht so hoch, so dass die Fensterfront noch einen vollen Lichteinfall bot. Die Vermieterin akzeptierte die Minderung nicht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Minderung bestand

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieterin. Den Mietern habe ein Recht zur Mietminderung zugestanden. Denn die starke Verschattung und Verdunklung des Wohnzimmers durch den Baumbestand habe einen Mangel der Mietsache dargestellt. Durch die Verschattung habe eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung vorgelegen. Dieser Mangel habe eine Minderung von 5 % gerechtfertigt.

Vermieterin war zum Baumstutzen verpflichtet

Angesichts des zum Beginn des Mietvertragszeitraums bestehenden kleineren Baumbewuchses und des damit einhergehenden vollen Lichteinfalls durften die Mieter nach Auffassung des Gerichts davon ausgehen, dass die Vermieterin diesen Zustand während der gesamten Mietvertragszeit durch Beschneidungen erhalten werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2013
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2006, 1557/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Charlottenburg_211-C-7006_Starke-Verschattung-und-Verdunkelung-eines-Wohnzimmers-durch-Baumbestand-rechtfertigt-Mietminderung-von-5-Prozent~N15812

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15812 Dokument-Nr. 15812

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.