wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 21.03.2019
52 O 243/18 -

Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung muss kostenlos sein

Entgeltverbot darf nicht durch Rabatte für wenig verbreitete Zahlkarten umgangen werden

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Reisevermittler für die Zahlung per Sofortüberweisung oder Giropay ebenso wenig ein Entgelt verlangen darf wie für die Zahlung per Kreditkarte.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die in London ansässige Opodo Ltd. für einen Flug von Berlin nach Olbia und zurück auf seinem Reiseportal 239,98 Euro als günstigsten Preis angezeigt. Erst nach Eingabe der persönlichen Daten stellte sich am Ende der Buchung heraus: Der Preis enthielt einen Rabatt von mehr als 40 Euro für die Zahlung mit den in Deutschland seltenen Karten "Viabuy Prepaid Mastercard" und "Visa Entropay". Wollte der Kunde dagegen mit Visa, Mastercard, Giropay oder Sofortüberweisung zahlen, kletterte der Preis auf 282,78 Euro.

Reisunternehmen darf Entgeltverbot nicht umgehen

Nach der seit 2018 auch in Deutschland geltenden, überarbeiteten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) dürfen Unternehmen kein Entgelt für die Bezahlung mit SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften und Kredit- und Girokarten verlangen. Das Landgericht Berlin schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen an, dass Opodo dieses Verbot auf seiner Internetseite umgehen wollte. Es treffe nicht zu, dass das Unternehmen lediglich eine Ermäßigung auf bestimmte Karten gebe und alle anderen Zahlungsarten kostenlos seien. Kunden rechnen nicht damit, dass der anfangs gezeigte Flugpreis nur mit einer wenig verbreiteten Zahlkarte erreicht werden könne. Der erhöhte Flugpreis stelle aus ihrer Sicht daher ein zusätzliches Entgelt für die Zahlung per Sofortüberweisung, Giropay oder Kreditkarte dar.

Sofortüberweisung und Giropay müssen kostenlos sein

Das Gericht stellten außerdem klar: Zahlungen per Sofortüberweisung und Giropay müssen nach der EU-Richtlinie PSD2 ebenso kostenfrei möglich sein wie eine gewöhnliche SEPA-Überweisung. In beiden Fällen sei zwar ein weiterer Dienstleister eingeschaltet, die Zahlung erfolge aber letztlich durch eine SEPA-Überweisung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_52-O-24318_Zahlung-mit-Kreditkarte-oder-Sofortueberweisung-muss-kostenlos-sein.news27444.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27444 Dokument-Nr. 27444

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.