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Ein Autokäufer kann den Darlehensvertrag, den er zwecks Finanzierung bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers abgeschlossen hatte, noch eineinhalb Jahre später trotz wirksamer Widerrufsbelehrung widerrufen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im vorliegenden Fall kaufte der Kläger im Sommer 2014 einen VW Touran zum Preis von 22.800 €. Einen Teilbetrag in Höhe von 8.000 € zahlte er direkt an das
Mit Schreiben vom 30. März 2016 widerrief der Kläger seine Willenserklärung auf Abschluss des Darlehensvertrages und forderte die Bank unter Fristsetzung auf, den Vertrag rückabzuwickeln. Da die Bank dies ablehnte, erhob er Klage. Er macht u.a. die Rückzahlung von ca. 17.300 € geltend, nämlich der geleisteten Anzahlung von 8.000 € sowie von gezahlten Raten in Höhe von insgesamt ca. 9.300 €. Der Kläger ist der Auffassung, er müsse keine Entschädigung dafür zahlen, dass er das Fahrzeug inzwischen drei Jahre genutzt habe.
In erster Instanz erhielt der Kläger teilweise Recht. Das Landgericht Berlin verurteilte die Bank ca. 12.400 € an den Kläger zurückzuzahlen. Grundsätzlich müsse zwar der
Zum einen sei der Kläger nicht klar und verständlich über alle Möglichkeiten aufgeklärt worden, den Vertrag durch
Zum weiteren seien auch die Angaben darüber nicht ausreichend, wie die sog.
Als Folge des wirksam erklärten Widerrufs könne der Kläger die geleistete Anzahlung und die gezahlten Raten in Höhe von insgesamt ca. 17.300 € zurückverlangen. Von diesem Betrag seien jedoch die nach dem
Die Höhe dieser Entschädigung sei anhand der gefahrenen Kilometer zu schätzen und betrage vorliegend – ausgehend von einer ungefähren Gesamtlaufleistung des Modells von 250.000 Kilometern – ca. 3.900 €. Aus der Verrechnung ergebe sich der dem Kläger zugesprochene Betrag.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2017
Quelle: Landgericht Berlin/ ra-online
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