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Klärt die Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist auf, so ist die Belehrung unwirksam und die Frist fängt nicht zu laufen an. Dies ist etwa bei der Formulierung "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" der Fall. Der Darlehensnehmer kann daher auch fast 10 Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags den Widerruf erklären. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm ein
Das Landgericht Gießen gab der Klage statt. Der
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Bank zurück. Die
Aufgrund der nicht ordnungsgemäßen
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
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