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Belehrt eine Bank beim Abschluss eines Darlehensvertrags unzutreffend über den Beginn der Widerrufsfrist, so kann der Vertrag trotz Ablauf der Widerrufsfrist wirksam widerrufen werden. Denn die Frist wird durch die fehlerhafte Belehrung nicht in Gang gesetzt. Die Bank kann sich dann nicht auf die Verwendung der Musterbelehrung entsprechend der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung berufen, wenn die tatsächliche Vertragsanbahnung nicht der Musterbelehrung entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Cottbus hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erklärte ein Verbraucher im August 2015 den
Das Landgericht Cottbus entschied zu Gunsten des Verbrauchers. Er habe die Darlehnsverträge aus dem Jahr 2009 trotz Ablaufs der
Nach Ansicht des Landgerichts habe sich die Bank nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen dürfen. Zwar habe sie die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2016
Quelle: Landgericht Cottbus, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23438
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