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Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, einen Kunden vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, dass im Urlaubsland strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente gelten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Regelungen für den Veranstalter leicht über die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu ermitteln sind. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Kunde eine Pauschalreise nach Dubai für sich und seine Familie gebucht und bezahlt. Als er vor der Abreise von einem grundsätzlichen Einfuhrverbot für zahlreiche
Dem ist das Landgericht Berlin mit der Begründung gefolgt, der Veranstalter hätte Hinweise auf Probleme mit der Medikamenteneinfuhr ohne Probleme auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden können und den Kunden entsprechend warnen müssen. Die Aufklärungspflicht ergibt sich daraus, dass der Veranstalter nach
Allerdings treffe den Kunden ein Mitverschulden, so das Gericht. Auch er hätte sich in Kenntnis der Krankheit seiner Frau eigenständig um Einfuhrbestimmungen kümmern müssen. Das Mitverschulden des Kunden bewertete das Landgericht mit einem Drittel.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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