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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.05.2011
16 O 259/10 -

LG Berlin: Werbung für positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier unzulässig

Werbung mit Regeln europarechtlicher Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln nicht vereinbar

Dem Deutschen Brauer-Bund e.V. ist es untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Dies entschied das Landgericht Berlin auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess.

Im zugrunde liegenden Fall hat das Landgericht Berlin unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die beanstandete Werbung, so das Landgericht, sei mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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