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Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte im Internet oder sonst werblich nicht für das eigene Angebot mit der Aussage "50 % günstiger als Hotels" werben darf.
Im zugrunde liegenden Verfahren warb die Beklagte auf www.wimdu.de mit dem Slogan "50 % günstiger als Hotels". Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaussage beanstandet, da die behauptete
Das Landgericht Berlin bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und führt aus, dass der Verbraucher bei einer solchen einschränkungslosen Aussage erwarte, dass die angebotenen Unterkünfte stets um 50 % billiger seien als vergleichbare Hotels. Die Beklagte hatte darauf verwiesen, dass die Ersparnisrate im Durchschnitt erreicht werde. Dies ließ jedoch das Gericht zur Rechtfertigung der pauschalen Ersparnisbehauptung nicht gelten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2015
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
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Dokument-Nr. 21133
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