wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Beschluss vom 14.07.2014
33 O 12924/14 -

Check24 darf nicht mit "Deutschlands bestes Reiseportal" werben

Minimaler Vorsprung von 2 Prozentpunkten gegenüber Zweitplatziertem

Check24 Vergleichsportal GmbH darf in Fernsehspots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen bezogen auf das eigene Unternehmen sowie das eigene Angebot nicht mehr mit der Aussage "Deutschlands bestes Reiseportal" werben. Dies hat das Landgericht München auf Antrag der Wettbewerbszentrale im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden.

Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH betreibt ein Online-Vergleichsportal unter anderem für die Bereiche Versicherungen, Energie, Telekommunikation aber auch für Reisen. Dabei tritt das Unternehmen auch selbst als Reisevermittlerin auf. In einem bundesweit ausgestrahlten TV-Werbespot bezeichnete sich das Unternehmen selbst als „Deutschlands bestes Reiseportal“.

Wettbewerbszentrale: Alleinstellungsberühmung sachlich unzutreffend und wettbewerbswidrig

Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Alleinstellungsberühmung als sachlich unzutreffend und damit wettbewerbswidrig. Diese Bewertung durch eine Untersuchung der Hochschule Rosenheim, auf die sich das Unternehmen zur Rechtfertigung seiner Werbeaussage stützte, ergab nur einen minimalen Vorsprung von 2 Prozentpunkten gegenüber dem Zweitplatzierten und nicht mehr als 4 Punkte vor dem 5. Platz. Andere Tests zu Reiseportalen ergaben überdies deutlich bessere Ergebnisse für die Mitbewerber und wiesen andere „Testsieger“ aus.

Alleinstellungsaussage nur bei deutlichem Vorsprung

„Eine Alleinstellungsaussage ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein deutlicher Vorsprung vor konkurrierenden Anbietern besteht. Hieran fehlte es jedoch.“, so RA Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in seiner Erläuterung der Gerichtsentscheidung. „Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass derjenige Anbieter, der sich als „der Beste“ in einem bestimmten Marktsegment bezeichnet, dort tatsächlich auch diese Sonderstellung einnimmt“, so Schönheit weiter.

Einstweilige Verfügung von Check24 Vergleichsportal GmbH anerkannt

Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH hat die ergangene einstweilige Verfügung zwischenzeitlich anerkannt. Das gerichtliche Verfahren ist damit abgeschlossen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2014
Quelle: Wettbewerbszentrale/ ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Muenchen-I_33-O-1292414_Check24-darf-nicht-mit-Deutschlands-bestes-Reiseportal-werben.news18739.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18739 Dokument-Nr. 18739

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.