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Wird eine eBay-Auktion vorzeitig abgebrochen, so kommt selbst dann nicht ein Kaufvertrag mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zustande, wenn der Auktionsabbruch ohne gesetzliche Berechtigung erfolgt. Die entsprechende Klausel in den AGB von eBay ist unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aurich hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 beendete der Anbieter eines Schleppers bereits 41 Sekunden nach Einstellung die eBay-Auktion. Er begründete dies mit einem Versehen. Fälschlicher Weise habe er den Schlepper nicht in eigenem Namen, sondern im Namen der Firma bei
Das Landgericht Aurich entschied gegen die Klägerin. Ihr habe kein Anspruch auf
Soweit in den AGB von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2017
Quelle: Landgericht Aurich, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23894
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