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Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als sogenannter "Abbruchjäger" an der eBay-Auktion beteiligt haben sollte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gewerbetreibende aus dem Kreis Minden- Lübbecke, stellte im September 2011 einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1 Euro in der Internetauktion des Anbieters
Der Kläger verlangte daraufhin von der Beklagten wegen der Nichterfüllung des nach seiner Auffassung mit der Beklagten abgeschlossenen Kaufvertrages
Das Schadensersatzbegehren des Klägers war erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Kläger 5.054 Euro zugesprochen. Zwischen den Parteien sei ein
Entgegen der Einschätzung der Beklagten sei am Rechtsbindungswillen des Klägers nicht zu zweifeln. Dass er den Gabelstapler zum Preis von bis zu 345 Euro abgenommen hätte, habe der Kläger plausibel dargelegt. Es sei nicht anzunehmen, dass er sein Kaufangebot nur zum Schein oder zum Scherz abgegeben habe. Jeder Teilnehmer einer eBay-Auktion werde vor der Abgabe eines Gebots darauf hingewiesen, dass dieses Gebot verbindlich sei und zum Abschluss eines Kaufvertrages führen könne. Das spreche für die Verbindlichkeit der mit einem Angebot abgegebenen Erklärung. Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als sogenannter “Abbruchjäger“ systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle.
Entscheidend sei daher, ob die Beklagte die von ihr begonnene eBay-Auktion vorzeitig habe beenden dürfen, so dass deswegen kein
Der damit zwischen den Parteien verbindlich abgeschlossene
Nachdem die Beklagte den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 19115
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