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Einem Online-Händler steht ein Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen wegen einer negativen Online-Bewertung nur zu, wenn er nachweist, dass die in der Bewertung enthaltenen Behauptungen unwahr sind. Die Beweislast kann auf den Käufer verlagert werden, wenn die Tatsachenbehauptungen ehrenrührig sind. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 erwarb ein Käufer von einem Online-Händler über eine Verkaufsplattform im Internet ein Insektenschutzfenster zur Selbstmontage. Nachträglich beschwerte sich der Käufer beim Online-Händler über die angebliche Fehlerhaftigkeit der Montageanleitung. Da der Online-Händler den Käufer nur vertröstete und hinhielt, wandte sich der Käufer an den Betreiber der Verkaufsplattform. Dieser erstattete dem Käufer den Kaufpreis zurück. Nachfolgend verfasste der Käufer eine negative
Das Landgericht Augsburg entschied gegen den Online-Händler. Diesem stehe weder ein Anspruch auf
Zwar komme eine Verlagerung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2018
Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25744
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