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Eine falsche Bewertung einer eBay Transaktion stellt eine Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrags dar und führt zu einem Löschungsanspruch des falsch Bewerteten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bot auf der eBay-Plattform unter seinem Verkäufernamen einen "Burmester 808 MK 3 Vollausstattung im Best/Neu- Zustand, keine 100 Betriebsstunden" zum Verkauf an. In der Beschreibung dazu hieß es: "Der 808 MK3 wird in der Originalverpackung geliefert". Der Beklagte kaufte am 12. März 2016 unter seinem Benutzernamen den Artikel zum Preis von 7.500 Euro. Das Gerät wurde von dem Kläger an den Beklagten mit der Originalverpackung versandt. Der Beklagte gab auf dem
Der Kläger erhob daraufhin Klage. Das Amtsgericht München verurteilte den Beklagten, der Entfernung der von ihm abgegebenen negativen
Die
Durch die Abgabe der falschen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24301
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