wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2009
6 Sa 337/08 -

Über­stunden­vergütung: Kein Nachweis von Überstunden durch private Aufzeichnungen

Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz (LAG) zum Beweis von 1.573 Überstunden

Der als "Zeugwart und Betreuer in der Amateurabteilung" eines Sportvereins angestellte Kläger hat keinen Anspruch auf Zahlung von Über­stunden­vergütung. Das LAG in Mainz wies die Berufung des Klägers ab und bestätigte das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern. Der Kläger hatte keinen geeigneten Beweis dafür angetreten, dass die von ihm behauptete und von seinem Arbeitgeber - dem beklagten Sportverein - bestrittene Mehrarbeit auch erbracht worden war.

Der Kläger war in der Gestaltung seiner Arbeitszeit frei. Deshalb, so die Richter, erscheine es auch plausibel und nachvollziehbar, dass der Vorstand des beklagten Vereins tatsächlich keine Kenntnis davon gehabt hätte, ob und gegebenenfalls wann der Kläger die vertraglich vorgesehene Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten habe. Die von dem Kläger vorgelegten Aufstellungen bewiesen nicht, dass er tatsächlich in der fraglichen Zeit gearbeitet habe. Sie stellten lediglich private Aufzeichnungen dar, die nicht von einem Vorgesetzten gegengezeichnet gewesen seien. Der Kläger habe lediglich Beginn und Ende der Arbeitszeit, nicht jedoch Pausenzeiten aufgelistet, so dass sich den Aufzeichnungen die Dauer der tatsächlichen Arbeitszeit nicht entnehmen ließe.

Arbeitnehmer muss Arbeitgeber auf Überstunden hinweisen

Der Kläger habe auch nicht vorgetragen, dass die angeblichen Überstunden angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder von dem Beklagten gebilligt oder geduldet worden seien. Entscheidend sei auch, so die Richter des LAG, dass der Kläger über Jahre hinweg von 2004 bis 2007 insgesamt angeblich 1.573 Überstunden geleistet haben wolle, ohne jemals in dieser Zeit den Beklagten darauf hinzuweisen, dass die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben nicht in der arbeitsvertraglich vorgesehenen 40-Stunden-Woche zu bewerkstelligen war, geschweige denn, dass eine Bezahlung von Überstunden geltend gemacht wurde.

Kein Einverständnis des Arbeitgebers

Der Kläger habe auch nicht daraus, dass der Personalangestellte des Vereins die nachträglich abgegebene Stundenliste kommentarlos entgegengenommen habe, auf ein Einverständnis oder eine Duldung schließen können. Im übrigen sei aufgrund der Anwesenheitspflicht nur bei Trainingseinheiten und Spielen davon auszugehen, dass der Kläger etwaige Überstunden durch Freizeit selbst habe ausgleichen können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2009
Quelle: ra-online (we)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Rheinland-Pfalz_6-Sa-33708_Ueberstundenverguetung-Kein-Nachweis-von-Ueberstunden-durch-private-Aufzeichnungen~N7885

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7885 Dokument-Nr. 7885

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.