wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2020
5 Sa 48/20 -

Zur Darlegungslast von Lkw-Fahrern zu geleisteten Überstunden

Angabe an welchen Tagen welche Tour wann begonnen und wann beendet wurde

Für Lkw-Fahrer genügt zur Darlegung von geleisteten Überstunden die Angabe, an welchen Tage welche Tour wann begonnen und wann beendet wurde. Es ist dann Sache des Arbeitgebers unter Auswertung der Aufzeichnungen darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall machte eine Lkw-Fahrerin vor dem Arbeitsgericht Stralsund die Vergütung von geleisteten Überstunden in den Monaten April bis Juni 2018 geltend. Sie gab dabei unter Berücksichtigung der Pausen sowie Urlaubs- und Krankheitstage Tag genau an, zu welcher Uhrzeit sie ihre Tätigkeit als Lkw-Fahrerin aufgenommen und zu welcher Uhrzeit sie diese beendet hat. Das Arbeitsgericht gab der Klage der Lkw-Fahrerin statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Arbeitgeberin.

Anspruch auf Vergütung der Überstunden

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Vergütung der geleisteten Überstunden zu. Die Vergütung von Überstunden setze unter anderem voraus, dass der Arbeitnehmer diese tatsächlich geleistet hat. Für das Vorliegen dieser Voraussetzung trage der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast.

Angabe an welchen Tagen welche Tour wann begonnen und wann beendet wurde

Ein Kraftfahrer, dem vom Arbeitgeber bestimmte Touren zugewiesen werden, könne seiner Darlegungslast nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts dadurch genügen, dass er vorträgt, an welchen Tagen er welche Tour wann begonnen und wann beendete hat. Diesen Anforderungen sei die Klägerin nachgekommen. Es sei dann Sache des Arbeitgebers unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21 a Abs. 7 ArbZG darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss. Dieser Darlegungslast sei die Beklagte nicht nachgekommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2020
Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Stralsund, Urteil vom 03.12.2019
    [Aktenzeichen: 13 Ca 310/18]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Mecklenburg-Vorpommern_5-Sa-4820_Zur-Darlegungslast-von-Lkw-Fahrern-zu-geleisteten-Ueberstunden~N29609

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29609 Dokument-Nr. 29609

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.