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Ein 200 Kilogramm schwerer Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber haben sich hinsichtlich einer Kündigung wegen des Übergewichts des Arbeitnehmers vor dem Landesarbeitsgericht durch Vergleich geeinigt. Die Parteien erklärten sowohl die Kündigung als auch den vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch für erledigt. Der Kläger sagte darüber hinaus zu, weiterhin an seiner eingeleiteten Gewichtsreduzierung zu arbeiten.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens, die in den Bereichen Landschafts-, Kanal- und Tiefbau, Pflanz- und Pflasterarbeiten sowie Grünflächenpflege tätig ist und mehr als zehn
Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen die
Nachdem das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage stattgegeben hatte, einigten sich die Parteien in der heutigen Berufungsverhandlung dahingehend, dass sowohl die streitbefangene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2016
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
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