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Adipositas, sogenannte "Fettleibigkeit", kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein. Zwar gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der als solcher Diskriminierungen wegen Adipositas verböte, doch fällt Adipositas unter den Begriff "Behinderung", wenn sie unter bestimmten Bedingungen den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindert.
Zur Konkretisierung des Grundsatzes der Gleichbehandlung legt eine Richtlinie der Union* einen allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf fest. Nach dieser Richtlinie sind Diskriminierungen wegen der Religion, der Weltanschauung, einer
Herr Karsten Kaltoft hat 15 Jahre als Tagesvater für die Gemeinde Billund (Dänemark) gearbeitet. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er damit betraut, Kinder bei sich zuhause zu betreuen. Am 22. November 2010 beendete die Gemeinde seinen Arbeitsvertrag. Die Entlassung war zwar mit der sinkenden Zahl der zu betreuenden Kinder begründet, die Gemeinde gab aber nicht an, aus welchen Gründen ihre Wahl auf Herrn Kaltoft gefallen war. Während der gesamten Laufzeit seines Arbeitsvertrags galt Herr Kaltoft als adipös im Sinne der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Seine
Im Rahmen der Prüfung dieser Klage hat das Gericht in Kolding, Dänemark (Retten i Kolding), den Gerichtshof um Aufschluss darüber ersucht, ob das Unionsrecht ein eigenständiges Verbot der
In seinem Urteil führt der Gerichtshof zunächst aus, dass das allgemeine Verbot der
Insoweit weist der Gerichtshof darauf hin, dass weder die Verträge noch das abgeleitete Unionsrecht auf dem Gebiet von Beschäftigung und Beruf ein Verbot der
Im vorliegenden Fall stellt der Gerichtshof fest, dass die Akte nichts enthält, was darauf schließen ließe, dass eine Entlassung, die auf
Zur Frage, ob
Darüber hinaus geht die Definition des Begriffs "Behinderung" der Bestimmung und Beurteilung der geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Vorkehrungsmaßnahmen voraus, die die Arbeitgeber nach der Richtlinie zu ergreifen haben, um einer Person mit einer
Aus diesen Gründen gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die
Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 20368
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