kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Arbeitsgericht Darmstadt hat die Klage einer Bewerberin auf 30.000 Euro Schmerzensgeld wegen Diskriminierung aufgrund ihres Gewichts abgewiesen. Die Frau war wegen einer Nachfrage ihres potentiellen neuen Arbeitsgebers zu ihrem Körpergewicht der Auffassung, dass sie die ausgeschriebene Stelle als Geschäftsführerin des eingetragenen Vereins aufgrund ihres Übergewichts nicht bekommen hätte. Das Arbeitsgericht Darmstadt verneinte jedoch eine Diskriminierung wegen einer Behinderung und wies Klage ab.
Die 1972 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls verlangte von den Beklagten zu 1) und 2) Entschädigung und Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro. Ihre Begründung lautet, sie sei als Stellenbewerberin von diesen wegen vermeintlichen Übergewichts und damit wegen einer angenommenen
Bei dem Beklagten zu 1), einem eingetragenen Verein, handelt es sich um eine Patientenorganisation auf Bundesebene, welche ausschließlich gemeinnützige Ziele im Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt. Seine Mitglieder sind Selbsthilfegruppen und Einzelmitglieder sowie Förderer. Die Beklagte zu 2) war als stellvertretende Vorsitzende und kommissarische Geschäftsführerin des Beklagten zu 1) mit der beabsichtigten Einstellung der Klägerin als Geschäftsführerin befasst.
Die Beklagte zu 2) und ein weiteres Vorstandsmitglied führten mit der Klägerin ein Vorstellungsgespräch. Sie vereinbarten mit der Klägerin ein weiteres Vorstellungsgespräch. Vor dem geplanten weiteren Vorstellungsgespräch schrieb die Beklagte zu 2) die Klägerin an und fragte sie, was dazu geführt habe, dass sie kein Normalgewicht habe. Es gehe auch darum, dass die Klägerin bei Mitgliederversammlungen anwesend sein müsse und dass vielen Mitgliedern immer wieder gesagt werden müsse, dass sie das Thema
Zu dem vereinbarten zweiten Vorstellungsgespräch erschien die Klägerin nicht.
Die Klägerin behauptet, die Beklagte zu 2) habe ihrem Ehemann gegenüber deutlich gemacht, sie brauche zu dem zweiten Vorstellungsgespräch nicht zu erscheinen, wenn sie die Gründe für ihr
Die Beklagten bestreiten, dass die Klägerin wegen ihres vermeintlichen Übergewichts bzw. einer angenommenen
Das Arbeitsgericht Darmstadt entschied, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Die geltend gemachten Ansprüche ergeben sich nicht aus § 15 Abs. 2 AGG. Es liegt keine
Der geltend gemachte Anspruch auf Schmerzensgeld ergibt sich auch nicht aus anderen Anspruchsgrundlagen wie z. B. der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Es liegt kein widerrechtlicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin vor. Es steht nicht zur Überzeugung des Gerichtes fest, dass die Klägerin in erster Linie wegen ihres vermeintlichen Übergewichtes nicht eingestellt worden ist. Hiergegen spricht bereits der Umstand, dass die Klägerin zunächst zu einem zweiten Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.
Sofern die Beklagten sich bei der Entscheidung, ob die Klägerin als Geschäftsführerin eingestellt wird, auch von dem äußeren
Eine Rechtspflicht des Beklagten, seine Entscheidung über die Einstellung gänzlich unabhängig vom äußeren
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht auch nicht im Hinblick auf die Äußerungen der Beklagten, welche diese (angeblich) über das äußere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2014
Quelle: Arbeitsgericht Darmstadt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Darmstadt__Bewerberin-hat-keinen-Anspruch-auf-Entschaedigung-wegen-behaupteter-Benachteiligung-aufgrund-Uebergewichts~N18333
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18333
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.